Herzlich willkommen auf dem Online-Bewerbungsportal des Masterstudiengangs Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie (KLIPPT)

Bitte klicken Sie hier, um sich für das Masterprogramm KLIPPT zu bewerben.

Bitte verfolgen Sie auch die Homepage des Lehrstuhls für Klinische Psychologie und Psychotherapie bzgl. eventueller neuer Informationen!

Der Bewerbungsablauf im Überblick für das Wintersemester 2024/2025

  1. Sie melden sich ab 1. Mai bei unserem Online-Portal an.
  2. Sie bearbeiten die einzelnen Fragen und laden alle notwendigen Dokumente hoch.
  3. Sie geben eine Präferenz für das Wahlpflichtmodul an.
  4. Sie überprüfen Ihre Bewerbung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  5. Sie senden Ihre Bewerbung bis spätestens 15. Juni ab.
  6. Wir überprüfen Ihre Qualifikation und geben Ihnen dazu per E-Mail Rückmeldung (Anfang August).
  7. Sie vervollständigen Ihre Bewerbung durch Hochladen Ihres Bachelorzeugnisses bis spätestens 3. September.
  8. Wir führen das Auswahlverfahren durch.
  9. Sie erhalten von uns per E-Mail eine Nachricht über Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.
  10. Im Falle einer Zusage schreiben Sie sich ein bzw. um.

Der Bewerbungsablauf im Einzelnen

1. Anmeldung bei unserem Online-Portal

Sie erhalten nach der Registrierung einen Bestätigungslink per E-Mail. Manche E-Mail-Programme lassen es nicht zu, den Link direkt anzuklicken. In diesem Fall kopieren Sie bitte den Link und öffnen ein neues Fenster. Sobald Sie Ihre Registrierung bestätigt haben, können Sie sich ins Portal einloggen.

2. Bearbeitung Ihrer Bewerbung

Der Bewerbungsprozess wird durch Klicken auf Status in der Navigation und anschließendes Klicken auf Ihre Bewerbung im Inhaltsbereich gestartet.

Bitte lesen Sie die jeweiligen Angaben zum Bearbeiten der einzelnen Register sorgfältig durch. Beachten Sie zusätzlich die spezifischen Informationen zu den einzelnen Feldern, die unter den entsprechenden Feldern stehen. Felder, die mit einem gelben Ausrufezeichen gekennzeichnet sind, müssen zwingend ausgefüllt werden. Bearbeiten Sie zuerst die Felder in allen Reitern und klicken Sie erst dann zum Speichern und Beenden der Bearbeitung auf Speichern am unteren Ende der Seite.

Bitte laden Sie keine verschlüsselten Dateien hoch. Wenn Sie mehrere Dokumente zu einer Kategorie haben (z.B. mehrere Transcript of Records), fügen Sie diese bitte in einer Datei zusammen. Mögliche Dateiformate: png, jpg, pdf.

Sollten im Zuge Ihrer Online-Bewerbung Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an Dr. Heike Rohrbacher und Sara Däumling (Email: masterklippt@psy.lmu.de).

3. Präferenz für das Wahlpflichtmodul

Sie müssen eine Präferenz für das Wahlpflichtmodul angeben. Beschreibungen finden Sie unter https://www.psy.lmu.de/klin/studium_lehre/ma-psychologie2/studiengangsin...

Nur mit Angabe der Präferenzen können Sie Ihre Bewerbung absenden. Unter Punkt 8 finden sie Hinweise zum Auswahlverfahren für den Wahlpflichtbereich und das Wahlpflichtmodul.

4. Überprüfung Ihrer Bewerbung auf Richtigkeit und Vollständigkeit

Sie können Ihre Bewerbung jederzeit unterbrechen, scrollen Sie im Bearbeitungsmodus zum Ende der Seite und klicken Sie auf Speichern. Bei Klick auf Betrachten wird Ihnen eine Zusammenfassung Ihrer Bewerbung angezeigt.

5. Absenden Ihrer Bewerbung

Sie können Ihre Bewerbung erst absenden, wenn alle Pflichtfelder bearbeitet sind. Nach Einreichen der Bewerbung können Sie Ihre Bewerbung noch lesen, aber keine Veränderung mehr daran vornehmen. Das Einreichen der Bewerbung geschieht über den Reiter Einreichen. Nach dem Einreichen finden Sie unter Status den Satz „Sie haben Ihren Antrag eingereicht. Dieser wird nun geprüft.“ Damit ist die Einreichung bestätigt, Sie erhalten KEINE Bestätigungsmail.

6. Qualifikationsfeststellung: Die Qualifikationsfeststellung wird durch eine Auswahlkommission durchgeführt. Sie sind für diesen Masterstudiengang qualifiziert, wenn Sie alle der folgenden Anforderungen erfüllen:

a) Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse in Deutsch 

b) Nachweis von mindestens 140 ECTS aus Ihrem Erststudium                                                               

c) 6 ECTS-Punkte im Fach Neuropsychologie

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die 6 fachspezifischen ECTS laut Satzung aus Ihrem Erststudium stammen müssen bzw. auf dem transcript of records des Bachelorstudiums verzeichnet sein müssen.                                                      

d) berufsrechtliche Anerkennung des Bachelorstudiengangs.

Falls Sie den Psychologiebachelor im Ausland gemacht haben, reichen Sie bitte neben dem Formular Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung zusätzlich Ihre Praktikumsbescheinigungen ein.

Sie erhalten von uns per E-Mail eine Mitteilung über das Ergebnis der Qualifikationsfeststellung:

Im positiven Fall wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie qualifiziert sind. Sie sind damit weiter im Bewerbungsverfahren. Im negativen Fall erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Das Bewerbungsverfahren ist damit für Sie beendet.

Der Ablehnungsbescheid nennt Ihnen das erste nicht erfüllte Qualifikationskriterium, das zur Ablehnung führte. Über weitere Kriterien wird keine Aussage gemacht.

Wir werden die Qualifikationsfeststellung schnellstmöglich durchführen, um Ihnen eine Rückmeldung im August geben zu können. Der genaue Rückmeldungszeitpunkt hängt jedoch u. a. von der Anzahl der Bewerbungen ab. Bitte haben Sie Verständnis, falls es zu einer Verzögerung kommt.

Die Qualifikationsfeststellung kann nur einmal wiederholt werden. Bewerben Sie sich deshalb bitte nur dann, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind. Bewerber/innen, welche unrichtige oder gefälschte Unterlagen einreichen, gelten als nicht qualifiziert.

7. Hochladen Ihres Bachelorzeugnisses

Wenn Sie von uns eine positive Qualifikationsmitteilung erhalten haben, müssen Sie nun noch, sofern noch nicht geschehen, Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis rechtzeitig bis zum 3. September hochladen. Dies ist eine Ausschlussfrist, d.h. es sind keine Verspätungen zulässig.           

8. Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren erfolgt anhand der Gesamtnote aus dem Abschlusszeugnis des Erststudiums, d.h. es werden alle qualifizierten Bewerber/innen in eine Rangreihe gebracht. Dabei werden zwei Dezimalstellen nach dem Komma berücksichtigt. Die Bewerber/innen mit den besten Gesamtnoten werden zugelassen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir bei der Erstellung der Rangreihe die zwei Dezimalstellen nach dem Komma berücksichtigen und uns ausschließlich nach der Note auf Ihrem Zeugnis richten können. Wenn die vorgelegte Abschlussnote keine Stelle nach dem Komma aufweist, wird sie mit den Ziffern „50“ nach dem Komma gereiht (z. B. mit „2,50“ bei einer Abschlussnote „2“); wenn sie nur eine Stelle nach dem Komma aufweist, wird sie bei der zweiten Stelle nach dem Komma mit der Ziffer "9" gereiht (z. B. mit „2,19“ bei einer Abschlussnote „2,1“). Falls auf Ihrem Zeugnis keine bzw. nur eine Stelle nach dem Komma verzeichnet ist, können Sie uns eine Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes einreichen, auf dem die Note mit 2 Kommastellen berechnet steht (bitte mit dem Zeugnis als 1 gemeinsames Dokument hochladen).

Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden zwei sog. Vorabquoten gebildet: Es werden voraussichtlich zwei Studienplätze an qualifizierte Bildungs-Ausländer/innen vergeben.

Es wird voraussichtlich ein Studienplatz an einen qualifizierten Härtefall vergeben. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung abgeben. Auf der Seite "hochschulstart.de" finden Sie im Rahmen der Auswahlregeln Informationen zum Thema Vorabquoten / Härtefall. Hieran können Sie sich orientieren. Wenn Sie meinen, dass bei Ihnen die Voraussetzungen für einen Härtefallantrag gegeben sind, dann wenden Sie sich bitte an heike.rohrbacher@psy.lmu.de

Die endgültige Anzahl der Studienplätze steht noch nicht fest. Wahrscheinlich wird sie im Bereich von 75 Plätzen liegen.

Die Zahl der Ausbildungsplätze für das Wahlpflichtmodul beträgt jeweils die Hälfte der durch die geltende Zulassungssatzung festgesetzten Studienplatzkapazität.

Sind unter den zugelassenen Bewerbern mehr Interessenten für ein Wahlpflichtmodul als freie Plätze, führt die Auswahlkommission hierfür ein zusätzliches Auswahlverfahren durch. Dafür werden sowohl die von Ihnen angegebenen Präferenzen, als auch die anhand der Abschlussnote gebildete Rangreihe verwendet.

9. Zulassungsbescheid

Nach Durchführung des Auswahlverfahrens erhalten Sie von uns - wiederum per E-Mail - eine Nachricht über Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid (voraussichtlich Mitte September).

Der Zulassungsbescheid enthält auch das Ihnen zugeteilte Wahlpflichtmodul. Lesen Sie diesen Bescheid genau durch und berücksichtigen Sie die angegebenen Informationen. Es kann sein, dass Sie schnell handeln müssen, um Ihren Studienplatz zu sichern. Sie sollten deshalb ab September den Eingang Ihrer E-Mail zuverlässig prüfen.

10. Ein/Umschreibung

Genauere Informationen zur Ein/Umschreibung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Zulassungsbescheid und unter folgendem Link: https://www.uni-muenchen.de/studium/hochschulzugang/bewerb_einschreib/ve...

11. Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. Fachpsychotherapeuten

In diesem Studiengang werden die in der PsychThApprO festgelegten fachspezifischen und -übergreifenden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die die Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zur Beantragung auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung (staatliche Prüfung als Voraussetzung für die Erteilung der Approbation), sowie den Zugang zu einer Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. Fachpsychotherapeuten ermöglichen.